
Leistungsphasen 2 und 3 nach HOAI (Vor- und Entwurfsplanung)
Grundrissplanung & Umplanung
Leistungsbeschreibung
Wir entwickeln Grundrisslösungen, die Ihren funktionalen Anforderungen entsprechen. Im Rahmen der Vorplanung (LP 2) werden Varianten untersucht und bewertet, in der Entwurfsplanung (LP 3) wird die gewählte Lösung durchgearbeitet.
Ihr Nutzen
Einordnung nach HOAI
Relevante Leistungsphasen nach § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume) sind hervorgehoben; die Prozentangabe nennt den Honoraranteil der jeweiligen Leistungsphase.
LP 1 · 2 %
Grundlagenermittlung
LP 2 · 7 %
Vorplanung
Planungskonzept mit Varianten, Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Kostenschätzung nach DIN 276, Terminplan.
LP 3 · 15 %
Entwurfsplanung
Durchgearbeitete Planung (System- und Integrationsplanung), Objektbeschreibung, Kostenberechnung nach DIN 276.
LP 4 · 3 %
Genehmigungsplanung
LP 5 · 25 %
Ausführungsplanung
LP 6 · 10 %
Vorbereitung der Vergabe
LP 7 · 4 %
Mitwirkung bei der Vergabe
LP 8 · 32 %
Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
LP 9 · 2 %
Objektbetreuung
Die Genehmigungsplanung (LP 4) und die Unterzeichnung von Bauvorlagen setzen nach Art. 61 BayBO eine Bauvorlageberechtigung voraus. Sofern erforderlich, erfolgt dies in Zusammenarbeit mit bauvorlageberechtigten Planern.
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