Bauleitung & Bauüberwachung
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Leistungsphase 8 nach HOAI – Objektüberwachung

Bauleitung & Bauüberwachung

Leistungsbeschreibung

Wir überwachen die Ausführung Ihres Bauvorhabens auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen sowie den anerkannten Regeln der Technik. Wir koordinieren die an der Objektüberwachung Beteiligten, kontrollieren Termine und Kosten und dokumentieren den Bauablauf.

Ihr Nutzen

Überwachung der Ausführung auf Plan- und Vertragskonformität
Koordination der an der Objektüberwachung Beteiligten
Termin-, Kosten- und Rechnungsprüfung
Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)
Organisation der Abnahme und Feststellung von Mängeln
Kostenfeststellung nach DIN 276

Einordnung nach HOAI

Relevante Leistungsphasen nach § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume) sind hervorgehoben; die Prozentangabe nennt den Honoraranteil der jeweiligen Leistungsphase.

  1. LP 1 · 2 %

    Grundlagenermittlung

  2. LP 2 · 7 %

    Vorplanung

  3. LP 3 · 15 %

    Entwurfsplanung

  4. LP 4 · 3 %

    Genehmigungsplanung

  5. LP 5 · 25 %

    Ausführungsplanung

  6. LP 6 · 10 %

    Vorbereitung der Vergabe

  7. LP 7 · 4 %

    Mitwirkung bei der Vergabe

  8. LP 8 · 32 %

    Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

    Überwachen der Ausführung, Koordination der an der Objektüberwachung Beteiligten, Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung, Organisation der Abnahme, Mängelfeststellung.

  9. LP 9 · 2 %

    Objektbetreuung

Die Objektüberwachung nach HOAI (LP 8) ist von der Funktion des verantwortlichen Bauleiters nach Bayerischer Bauordnung sowie von der Bauleitung der ausführenden Unternehmen zu unterscheiden. Welche Funktion übernommen wird, wird projektbezogen vertraglich festgelegt.

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