
Leistungsbeschreibung
Wir überwachen die Ausführung Ihres Bauvorhabens auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen sowie den anerkannten Regeln der Technik. Wir koordinieren die an der Objektüberwachung Beteiligten, kontrollieren Termine und Kosten und dokumentieren den Bauablauf.
Ihr Nutzen
Einordnung nach HOAI
Relevante Leistungsphasen nach § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume) sind hervorgehoben; die Prozentangabe nennt den Honoraranteil der jeweiligen Leistungsphase.
LP 1 · 2 %
Grundlagenermittlung
LP 2 · 7 %
Vorplanung
LP 3 · 15 %
Entwurfsplanung
LP 4 · 3 %
Genehmigungsplanung
LP 5 · 25 %
Ausführungsplanung
LP 6 · 10 %
Vorbereitung der Vergabe
LP 7 · 4 %
Mitwirkung bei der Vergabe
LP 8 · 32 %
Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
Überwachen der Ausführung, Koordination der an der Objektüberwachung Beteiligten, Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung, Organisation der Abnahme, Mängelfeststellung.
LP 9 · 2 %
Objektbetreuung
Die Objektüberwachung nach HOAI (LP 8) ist von der Funktion des verantwortlichen Bauleiters nach Bayerischer Bauordnung sowie von der Bauleitung der ausführenden Unternehmen zu unterscheiden. Welche Funktion übernommen wird, wird projektbezogen vertraglich festgelegt.
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